Modifizierte Zugewinngemeinschaft bedeutet: Die Vorteile des gesetzlichen Güterstands werden beibehalten, aber das Modell den individuellen Bedürfnissen der Eheleute angepasst. Oft wird vereinbart, dass Wertveränderungen für bestimmte Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden (z. B. Betriebsvermögen). Das ist meist gerechter als die Gütertrennung mit ihren Nebenwirkungen.