Ein Zugewinnausgleich für den gesetzlichen Güterstand bedeutet, dass der während der Ehe erzielte Zugewinn am Ende der Zugewinngemeinschaft ausgeglichen wird. Wenn Eheleute sich scheiden lassen, wird für jeden Ehepartner die Vermögensentwicklung ausgerechnet. Wer in der Ehe mehr angespart hat als der andere, muss einen Ausgleich in Höhe der Hälfte von diesem „mehr“ zahlen. Was ein Ehepartner geschenkt bekommen oder geerbt hat, wird nicht als Zugewinn angerechnet. Nur die Wertveränderung spielt eine Rolle. Das Gesetz kann aber ungerecht sein, wenn ein Ehepartner zu Beginn der Ehe mehr Schulden als Vermögen hat. Hier muss eine besondere Vereinbarung getroffen werden.