Unverhofft kommt oft – sorgen Sie vor mit einer beurkundeten Vollmacht.

Oft tritt eine Handlungsunfähigkeit spontan auf oder zeichnet sich über einen längeren Zeitpunkt ab. Wenn eine Person handlungsunfähig wird, dann kann keine andere Person – auch nicht der Ehegatte oder Familienmitglieder – für diese Person handeln. Eine notariell beurkundete General- und Vorsorgevollmacht wird im Rechtsverkehr, bei Behörden, Banken, Krankenhäusern, usw. anerkannt und akzeptiert und erteilt dem Bevollmächtigten die Fähigkeit im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln.

Überlassen Sie nichts dem Zufall

Ohne eine General- und Vorsorgevollmacht tritt eine gesetzliche Regelung in Kraft, die eine gesetzliche Betreuung zur Folge hat. Das kostet Zeit, ist mit viel Bürokratie verbunden und es kann sogar eine fremde Person als Betreuer bestellt werden. Sprechen Sie also frühzeitig mit Ihrem Notar, um eine Vollmacht zu formulieren und beurkunden zu lassen.

Sachbearbeiter

Franck Glaeser, Notarfachangestellter

Erb- und Familienrecht
Telefon +49(0)221/93355-64

Dana Achterberg, Notarfachassistentin

Erb- und Familienrecht
Telefon +49(0)221/93355-66

Anna-Lena Ripken, Notarangestellte

Vollmachten, Beglaubigungen
Telefon +49(0)221/93355-51

Svenja Weber, Notarangestellte

Vollmachten, Beglaubigungen
Telefon +49(0)221/93355-35

Jennifer Kaiser, Notarangestellte

Vollmachten, Beglaubigungen
Telefon +49(0)221/93355-53

Formulare und Downloads

Hier bieten wir Ihnen nützliche Formulare und Dokumente zum Download an. Sie können diese direkt in Ihrem PDF-Programm ausfüllen und ausdrucken. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Datenblatt zur Vorbereitung einer General- und Vorsorgevollmacht