Beratung Inklusive

Die Einschaltung eines Notars ist in der Regel gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Viele wissen nicht, dass der Notar neben der Gebühr für die Beurkundung keine weiteren Kosten für seine Beratungstätigkeit erhebt, und zwar egal, wie umfangreich diese ist.

Die Notargebühren sind gesetzlich und bundeseinheitlich festgelegt.

Was die Notarkosten betrifft, müssen Sie nicht mit unangenehmen Überraschungen rechnen. Die Gebühren sind in einer Kostenordnung bundeseinheitlich gesetzlich festgelegt. Gebührenvereinbarungen sind danach weder nötig noch zulässig. Die Beachtung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) durch den Notar wird übrigens auch staatlich überprüft. Die Wahl des richtigen Notars ist damit keine Kostenfrage!

Wie setzen sich die Notargebühren zusammen?

Damit sich jedermann einen Notar leisten kann, richtet sich die Höhe der Gebühren nicht nach dem Arbeitsaufwand, sondern allein nach dem Wert des Geschäfts und dem sog. Gebührensatz, den das GNotKG für die konkrete Tätigkeit des Notars vorsieht. Hinzu kommen dann eventuell nur noch Gebühren für weitergehende Arbeiten des Notars, Ersatz für die Auslagen (Kopien, Briefporto etc.) und natürlich die gesetzliche Umsatzsteuer. Scheuen Sie sich bitte nicht, den Notar vorher zu fragen, was an Gebühren auf Sie zukommt!

Wer die Gebühren zahlt, lässt sich vereinbaren

Spätestens bei Vertragsschluss einigen sich die Beteiligten darüber, wer die Gebühren trägt. Sollte diese Partei aber nicht zahlen wollen oder können, muss der Notar die ausstehenden Gebühren von den anderen Beteiligten erheben.

„Rechtsfragen sollten keine trockene Angelegenheit sein. 
Dafür sorgt unser kompetentes Team, das mit Freude und 
Engagement für Sie da ist.“