Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen; das gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Deshalb haftet jeder Ehegatte auch nur für seine eigenen Schulden. Wer einen Kreditvertrag mit seinem Ehepartner mitunterschreibt, macht eigenen Schulden und haftet deshalb auch. Hier ist Aufmerksamkeit geboten.