Diese Vereinbarung schafft die Voraussetzungen für eine einverständliche Scheidung. Sie macht einen Vorschlag für das Sorgerecht und regelt den Kindesunterhalt. Die Partner einigen sich über die Verteilung von Hausrat und sonstigem Vermögen, weisen die bisher gemeinsame Wohnung zu und legen etwaige Ausgleichsleistungen aufgrund des Zugewinnausgleichs fest. Weitere Folgen von Trennung und Scheidung (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Erbrecht) werden erörtert und – wenn erforderlich – geregelt.