Damit bezeichnet man alle Gegenstände, die für die Wohn- und Hauswirtschaft der Familie bestimmt sind. Das reicht vom Kochlöffel bis zum gemeinsam genutzten Auto. Im gesetzlichen Güterstand gilt: Wird ein Hausratsgegenstand ersetzt, gehört der Ersatzgegenstand automatisch demjenigen, der Eigentümer des alten war – auch wenn anstelle des Kofferradios eine Stereoanlage gekauft wird.