Auch diese gesetzliche Regelung geht von der Alleinverdienerehe aus. Der Versorgungsausgleich ist zum Beispiel notwendig, wenn ein Ehepartner wegen der Betreuung gemeinschaftlicher Kinder keine Möglichkeit hat, selbst Rentenanwartschaften zu erwerben. Ungerechte Ergebnisse können entstehen, wenn die Altersversorgung bei einem Partner über Rentenanwartschaften, beim anderen über angespartes Vermögen gesichert werden soll. Das Gesetz ermöglicht individuelle Gestaltungen.