Verwahrung

Um letztwillige Verfügungen vor Verlust und Verfälschung zu schützen, werden sie beim Notar oder beim Amtsgericht amtlich verwahrt. Das Testamentsregister benachrichtigt diese Stellen im Sterbefall.

Verwalter

Dieser vertritt die Eigentümergemeinschaft und ist zuständig für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Der erste Verwalter wird oft schon in der Teilungserklärung bestimmt; im Übrigen wird er von der Eigentümerversammlung bestellt.

Verwalterzustimmung

Die Verwalterzustimmung kann nach der Teilungserklärung bei der Veräußerung einzelner Einheiten notwendig sein. Der Notar holt diese – zusammen mit einem Nachweis über die Bestellung des Verwalters – ein.

Vollmachten, notarielle

Notarielle Vollmachten haben verschiedene Vorteile gegenüber privatschriftlich verfassten Vorsorgevollmachten. Der Notar sorgt für rechtssichere Formulierungen und berät über die Tragweite und den Vertrauenscharakter der Vorsorgevollmacht. Er schützt vor inhaltlich...

Vollstreckbare Urkunde

Ein Vertragsschluss beim Notar ermöglicht es, Forderungen sofort vollstreckbar zu machen. Im Klartext: Ohne langwieriges und teures Gerichtsverfahren kann der Gläubiger sein Recht durchsetzen. In einem Kaufvertrag kann sich der Käufer ohne Zusatzkosten das Recht geben...