Ein Vertragsschluss beim Notar ermöglicht es, Forderungen sofort vollstreckbar zu machen. Im Klartext: Ohne langwieriges und teures Gerichtsverfahren kann der Gläubiger sein Recht durchsetzen. In einem Kaufvertrag kann sich der Käufer ohne Zusatzkosten das Recht geben lassen, die Wohnung ab einem bestimmten Termin zwangsweise räumen zu lassen; im Gegenzug kann er sich wegen der Kaufpreiszahlung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen.