Die Verwalterzustimmung kann nach der Teilungserklärung bei der Veräußerung einzelner Einheiten notwendig sein. Der Notar holt diese – zusammen mit einem Nachweis über die Bestellung des Verwalters – ein.
Die Verwalterzustimmung kann nach der Teilungserklärung bei der Veräußerung einzelner Einheiten notwendig sein. Der Notar holt diese – zusammen mit einem Nachweis über die Bestellung des Verwalters – ein.