Auflassung

Als Auflassung wird die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie muss vor einem deutschen Notar erfolgen.

Ausfertigungen

Ausfertigungen sind besondere Abschriften notarieller Urkunden. Der Ausfertigungsvermerk bestätigt nicht nur die Übereinstimmung mit der Urschrift, sondern gibt der Ausfertigung auch die Wirkung eines Originals. Der Vollmachtgeber legt fest, unter welchen...

Auskunft

Eine Auskunft aus dem Testamentsregister wird nur Notaren bzw. Gerichten erteilt, zu Lebzeiten des Erblassers nur mit dessen vorheriger Zustimmung.

Auslegung

Diese erbrechtliche Erklärung hat das Ziel, den Willen des Erblassers zu ermitteln. Umgangssprachliche Formulierungen führen dabei oft zu Missverständnissen und Streit. Daher ist eine notarielle Beratung bei der erbrechtlichen Gestaltung ratsam.

Ausschlagung

Wer nicht Erbe sein will, kann eine Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Die Frist beginnt mit Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund der Berufung.