Die Alternative zur Personengesellschaft, aber auch zur Tätigkeit als Einzelkaufmann ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Alleine oder mit mehreren, mit Hilfe des Notars ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), auch in der Variante Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) oder sogar die Aktiengesellschaft (AG) schnell aus der Taufe des Handelsregisters gehoben. Mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister entsteht eine juristische Person. Sie hat einige Rechte und Pflichten. Für die Gesellschafter ist das ein großer Vorteil – sie haften nicht mehr selbst. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft können Gläubiger nur auf deren Vermögen zugreifen. Auch wenn die Gesellschaft in die Pleite geht, ist zwar die Beteiligung an der Gesellschaft wertlos, aber den Gesellschaftern bleibt ihr restliches Privatvermögen erhalten.