Mehrere Personen können sich zu einer Personengesellschaft zusammenschließen. Die wichtigsten sind: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (oHG) und Kommanditgesellschaft (KG). Angehörige freier Berufe können zudem eine Partnergesellschaft gründen. Für die Verbindlichkeiten einer Personengesellschaft haftet zum einen das Gesellschaftvermögen, zum anderen müssen auch die Gesellschafter grundsätzlich mit ihrem ganzen Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft einstehen. Diese Haftung ist bei der KG für die Kommanditisten auf die im Handelsregister eingetragene Einlage beschränkt. Den notwendigen Gesellschaftsvertrag können Sie in den meisten Fällen formlos abschließen.
Wegen der kompetenten Beratung und der besonderen Rechtssicherheit lassen viele Gesellschafter ihren Vertrag trotzdem vom Notar entwerfen und beurkunden.