Die Unternehmensnachfolge ist ein Sonderfall der Übertragung eines Unternehmens oder der Gesellschafterrechte an einem Unternehmensträger durch Schenkung, vorweggenommene Erbfolge oder Verkauf. Den richtigen Weg zu finden, ist nicht nur rechtlich und steuerlich, sondern auch wirtschaftlich und
emotional eine Herausforderung. Hier kann der Notar seine gesellschaftsrechtliche, familien- und erbrechtliche Kompetenz einbringen. Er kann als überparteilicher Berater die Interessen aller Beteiligten koordinieren, die Vorschläge der weiteren Ratgeber (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Bank) zusammenfassen und diese in der Vertragsgestaltung umsetzen.