Grundlage eines schiedsrichterlichen Verfahrens ist eine Schiedsvereinbarung. Die Vereinbarung eines institutionellen Schiedsgerichts gewährleistet die ausgewogene Zusammensetzung des Schiedsgerichts und die rechtssichere Verfahrensgestaltung. Es ist den Beteiligten auch möglich, spontan ein Schiedsgericht
zu bilden und die Verfahrensordnung selbst zu bestimmen. Der Notar berät auch insoweit über die richtige Rechtsgestaltung.