Die Patientenverfügung, die auch Patiententestament genannt wird, ist eine persönliche Handlungsanweisung an Ärzte. Jeder kann auf diese Weise festlegen, welche Behandlung er für den Fall wünscht, dass er seinen Willen nicht mehr kundtun kann. Im weitesten Sinn ist deshalb auch die Bestimmung, keine Bluttransfusion oder Organspende zu wollen, eine Patientenverfügung. Die meisten Patientenverfügungen betreffen Behandlungswünsche für das Lebensende. Eine Beratung durch den Notar stellt sicher, dass keine voreiligen Entscheidungen gefällt und die persönlichen Wünsche juristisch korrekt formuliert werden. Wer bereits von einer Krankheit weiß, sollte den erwarteten Krankheitsverlauf und mögliche Behandlungsmaßnahmen mit einem Arzt seines Vertrauens besprechen. Der Notar kann dann die medizinischen Vorgaben juristisch einwandfrei in die Patientenverfügung einarbeiten.