von Maurizio Pennucci | Feb 16, 2021
Juristen bezeichnen das Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Dritten (beispielsweise Geschäftspartnern) als Außenverhältnis. Dessen Gestaltung entscheidet darüber, wann eine Erklärung des Bevollmächtigten den Vollmachtgeber bindet. Davon zu unterscheiden sind...
von Maurizio Pennucci | Feb 15, 2021
Eine Bankbürgschaft ist das Versprechen des Kreditinstituts, für Schulden eines Dritten, z. B. des insolventen Bauträgers, einzustehen.
von Maurizio Pennucci | Feb 16, 2021
Dies ist eine Vollmacht, die nur zu gewöhnlichen Bankgeschäften ermächtigt. Eine gesonderte Bankvollmacht kann neben einer notariellen Generalvollmacht manchmal zweckmäßig sein, rechtlich erforderlich ist sie nicht (und kann deshalb von einer Bank auch nicht gefordert...
von Maurizio Pennucci | Feb 15, 2021
Diese enthält detaillierte Angaben zur Errichtung und Ausstattung eines Bauvorhabens. Sie ist oft in einer eigenen Urkunde enthalten, auf die dann im Bauträgervertrag verwiesen wird.
von Maurizio Pennucci | Feb 15, 2021
Dies ist die „tatsächliche Sachherrschaft“. Um ungesicherte Vorleistungen zu vermeiden, ist beim Immobilienkauf der Besitzübergang auf den Käufer in der Regel an die vorherige Kaufpreiszahlung geknüpft.