In vielen Fällen zahlt der Käufer den Kaufpreis direkt an den Verkäufer oder an von diesem bestimmte Personen. Manchmal kann es aber im Interesse des Verkäufers oder Käufers sein, dass auch zur Kaufpreiszahlung der Notar eingeschaltet wird. Der Käufer zahlt dann auf das Notaranderkonto. Das Notaranderkonto ist ein Konto des Notars, auf dem aber Geld liegt, das Anderen gehört. Die Führung des Notaranderkontos ist also eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe. Im Kaufvertrag weisen der Verkäufer und der Käufer den Notar an, wie der Kaufpreis von dem Notaranderkonto ausgezahlt werden kann.