Mit diesem Begriff beschreibt man zwei unterschiedliche juristische Ebenen. Die Gestaltung des Außenverhältnisses entscheidet darüber, ob die Erklärung des Bevollmächtigten den Vollmachtgeber bindet, also ob der Bevollmächtigte wirksam für den Vollmachtgeber handeln kann. Im Innenverhältnis legt der Vollmachtgeber fest, wann der Bevollmächtigte handeln darf. Setzt sich der Bevollmächtigte über diese internen Anweisungen hinweg, kann er sich strafbar machen. Außerdem schuldet er dem Vollmachtgeber in diesem Fall Schadensersatz.