Diese hat einen Preis, nämlich die Pflicht zur Kapitalaufbringung: Bei einer GmbH müssen die Gesellschafter mindestens 25.000 Euro als Stammeinlage übernehmen; bei der AG sind für mindestens 50.000 Euro Grundkapital Aktien zu zeichnen. Für die UG genügt
zunächst theoretisch zwar ein Euro, die 25.000 Euro Stammkapital der GmbH müssen dann aber aus den Gewinnen der Gesellschaft angespart werden. Neben der Einlage von Geld
sind auch Sacheinlagen (also ein Auto, ein Grundstück oder eine Maschine) möglich. Über die Förmlichkeiten berät Sie Ihr Notar.