Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften haben einen besonderen Namen, unter dem sie am Rechtsverkehr teilnehmen, die Firma. Eine Firma kann den Namen des Inhabers verwenden, auf den Unternehmensgegenstand hinweisen oder eine Fantasiebezeichnung sein. Der Rechtsformzusatz zeigt an, dass hinter „Blume e. Kfr.“ eine eingetragene (Einzel-)Kauffrau und hinter „GmbH“ eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung steht. Die Industrie- und Handelskammer vor Ort gibt Hinweise, ob eine Firma zulässig ist. Wer nicht rechtzeitig fragt, muss sein Briefpapier vielleicht neu drucken lassen.