Beratung Inklusive
Die Notargebühren sind gesetzlich und bundeseinheitlich festgelegt.
Wie setzen sich die Notargebühren zusammen?
Damit sich jedermann einen Notar leisten kann, richtet sich die Höhe der Gebühren nicht nach dem Arbeitsaufwand, sondern allein nach dem Wert des Geschäfts und dem sog. Gebührensatz, den das GNotKG für die konkrete Tätigkeit des Notars vorsieht. Hinzu kommen dann eventuell nur noch Gebühren für weitergehende Arbeiten des Notars, Ersatz für die Auslagen (Kopien, Briefporto etc.) und natürlich die gesetzliche Umsatzsteuer. Scheuen Sie sich bitte nicht, den Notar vorher zu fragen, was an Gebühren auf Sie zukommt!
Wer die Gebühren zahlt, lässt sich vereinbaren
Spätestens bei Vertragsschluss einigen sich die Beteiligten darüber, wer die Gebühren trägt. Sollte diese Partei aber nicht zahlen wollen oder können, muss der Notar die ausstehenden Gebühren von den anderen Beteiligten erheben.