Der Notar veranlasst die Eigentumsumschreibung erst, wenn der Verkäufer den Kaufpreis
erhalten hat (und die erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Unbedenklichkeitsbescheinigung, vorliegen).
von Maurizio Pennucci | Feb 16, 2021
Der Notar veranlasst die Eigentumsumschreibung erst, wenn der Verkäufer den Kaufpreis
erhalten hat (und die erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Unbedenklichkeitsbescheinigung, vorliegen).