In das Vereinsregister werden alle Vereine eingetragen, die selbst Träger von Rechten und Pflichten sein sollen (Rechtsfähigkeit). Die Vereinsregister werden bei den Amtsgerichten geführt. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Einzutragen sind der Name des Vereins, sein Sitz, der Vorstand und dessen Vertretungsbefugnis. Jeder, der sich im Vereinsregister über einen Verein informiert, kann sich auf die Eintragung verlassen. Das Vereinsregister dient als öffentliches Register der Rechtsicherheit.