Der Erblasser muss die Erklärung von der ersten bis zur letzten Zeile selbst von Hand schreiben und unterzeichnen. Bei einem gemeinschaftlichen Testament, für Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner möglich, reicht es aus, wenn einer eigenhändig schreibt und beide unterzeichnen. Immer soll deutliche werden, dass es sich um ein Testament handelt. Ort und Datum werden angegeben, damit keine Zweifel über die Wirksamkeit entstehen.