Damit sind die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Stellplätze, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze gemeint. Es kommt auf den Einzelfall an. Maßgeblich ist die Teilungserklärung.
Damit sind die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Stellplätze, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze gemeint. Es kommt auf den Einzelfall an. Maßgeblich ist die Teilungserklärung.