Damit sind die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Stellplätze, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze gemeint. Es kommt auf den Einzelfall an. Maßgeblich ist die Teilungserklärung.
Sondereigentum
von Maurizio Pennucci | Jan 19, 2021
von Maurizio Pennucci | Jan 19, 2021
Damit sind die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Stellplätze, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze gemeint. Es kommt auf den Einzelfall an. Maßgeblich ist die Teilungserklärung.