von Maurizio Pennucci | Feb. 12, 2021
Er steht den Abkömmlingen und Ehegatten zu, die zur gesetzlichen Erbfolge berufen wären, aber vom Erblasser enterbt worden sind. Der Pflichtteilsanspruch ist ein unentziehbarer Geldanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben. In der Regel beträgt er die...
von Maurizio Pennucci | Feb. 12, 2021
Dieses sind Geldansprüche gegen den oder die Erben, in der Regel in Höhe des Wertes der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sie können insbesondere enterbten Abkömmlingen und Ehegatten zustehen.
von Maurizio Pennucci | Feb. 12, 2021
Eine Pflichtteilsentziehung gegen den Willen des Berechtigten kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, bspw. wenn dieser dem Erblasser nach dem Leben trachtet oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung...
von Maurizio Pennucci | Feb. 12, 2021
Mit einem notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag können der Erblasser und der Berechtigte einen Pflichtteilsanspruch ausschließen oder modifizieren.
von Maurizio Pennucci | Feb. 15, 2021
Belastungen eines Grundstücks werden im Grundbuch grundsätzlich in der Reihenfolge des Antragseingangs eingetragen. Im Falle einer Zwangsversteigerung erlöschen nachrangig eingetragene Belastungen. Mehrere Grundpfandrechte werden in der Reihenfolge ihres Ranges bei...