Bei einer öffentlichen Beglaubigung wird die Unterschrift unter einer schriftlichen Erklärung von einem Notar beglaubigt. Der Notar bestätigt, dass eine bestimmte Person eine Unterschrift geleistet hat. Dazu muss der Text in Gegenwart des Notars unterschrieben und die Unterschrift vor dem Notar persönlich anerkannt werden. Kennt der Notar den Unterzeichner nicht, prüft er dessen Identität anhand amtlicher Ausweise. Dadurch schützt die Unterschriftsbeglaubigung nicht nur die Sicherheit des Rechtsverkehrs, sondern auch Unterzeichner vor Fälschungen ihrer Unterschrift. Mehrere Unterzeichner
können ihre Unterschrift auch nacheinander beglaubigen lassen oder zu verschiedenen Notaren gehen.