In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist ein Güte- oder Schlichtungsverfahren für folgende Streitigkeiten vorgesehen:

  • vermögensrechtl. Streitigkeiten mit einem Wert bis zu 750 Euro,
  • bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten,
  • Streitigkeiten wegen der Verletzung der persönlichen Ehre.

Notare können als Gütestellen offiziell anerkannt werden, in Bayern ist jeder Notar kraft Gesetzes Gütestelle.