Damit bezeichnet der Jurist das umfassende Nutzungsrecht an einem Grundstück. Der Nießbrauchsberechtigte kann das Grundstück dann selbst bewohnen, er kann es aber beispielsweise auch vermieten.
Damit bezeichnet der Jurist das umfassende Nutzungsrecht an einem Grundstück. Der Nießbrauchsberechtigte kann das Grundstück dann selbst bewohnen, er kann es aber beispielsweise auch vermieten.