Lebensgefährten sind gegenseitig keine gesetzlichen Erben. Ohne Eheschließung sind deshalb testamentarische oder erbvertragliche Regelungen erforderlich.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
von Maurizio Pennucci | Feb 12, 2021
von Maurizio Pennucci | Feb 12, 2021
Lebensgefährten sind gegenseitig keine gesetzlichen Erben. Ohne Eheschließung sind deshalb testamentarische oder erbvertragliche Regelungen erforderlich.