Das Grund- oder Stammkapital einer Gesellschaft wird durch eine Satzungsänderung erhöht; Anteile an der Gesellschaft, z. B. Aktien oder GmbH-Geschäftsanteile, werden neu gebildet. Für diese neuen Anteile zahlt der Übernehmer eine Gegenleistung an die Gesellschaft (Nennwert des Anteils, gegebenenfalls zuzüglich Aufgeld). Damit führt er dem Unternehmen frisches Geld zu.