Diese fällt regelmäßig bei der Veräußerung von Grundstücken je nach Bundesland i. H. v. 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises an. Mitverkaufte bewegliche Sachen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.
Grunderwerbsteuer
von Maurizio Pennucci | Feb 15, 2021