Nach deutschem Erbrecht tritt der Erbe im Moment des Todes des Erblassers automatisch und umfassend in dessen Position ein (Universalsukzession). Er erlangt damit ohne Weiteres alle Rechte und Pflichten an und aus dem Nachlass, z. B. Forderungen, Verbindlichkeiten oder Eigentum.
Gesamtrechtsnachfolge
von Maurizio Pennucci | Feb 12, 2021