Ein Bauträger muss seinem Käufer in Höhe von 5 % des Kaufpreises Sicherheit dafür leisten, dass das geschuldete Objekt rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel hergestellt wird. Dies kann z. B. durch Bankbürgschaft oder einen entsprechenden Einbehalt bei der ersten Rate geschehen.
Fertigstellungssicherheit
von Maurizio Pennucci | Feb 15, 2021