Das Amtsgericht prüft und bescheinigt amtlich, wer der Erbe eines Verstorbenen ist. Üblicherweise lassen Erben den erforderlichen Erbscheinantrag von einem Notar vorbereiten und beurkunden. Der Antragsteller muss Belege einreichen und an Eides statt versichern, das seine Angaben richtig sind.