Die Dienstbarkeit gewährt dem Berechtigten bestimmte Nutzungsrechte an einem anderen Grundstück (Beispiel: Wegerecht)
oder einen Anspruch auf Unterlassung gewisser Handlungen (Beispiel: Baubeschränkung).
Die Dienstbarkeit gewährt dem Berechtigten bestimmte Nutzungsrechte an einem anderen Grundstück (Beispiel: Wegerecht)
oder einen Anspruch auf Unterlassung gewisser Handlungen (Beispiel: Baubeschränkung).