Die Bundesnotarkammer führt das Zentrale Vorsorgeregister – wie das Zentrale Testamentsregister – im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Die Bundesnotarkammer führt das Zentrale Vorsorgeregister – wie das Zentrale Testamentsregister – im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.