Diese sind zuständig für die Klärung von Rechtsfragen bezüglich der Betreuung (Bestellung eines Betreuers und Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts) und der Unterbringung von psychisch Kranken und Pflegschaften.
Diese sind zuständig für die Klärung von Rechtsfragen bezüglich der Betreuung (Bestellung eines Betreuers und Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts) und der Unterbringung von psychisch Kranken und Pflegschaften.