Wer nicht Erbe sein will, kann eine Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Die Frist beginnt mit Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund der Berufung.
Ausschlagung
von Maurizio Pennucci | Feb 12, 2021
von Maurizio Pennucci | Feb 12, 2021
Wer nicht Erbe sein will, kann eine Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Die Frist beginnt mit Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund der Berufung.