Diese erbrechtliche Erklärung hat das Ziel, den Willen des Erblassers zu ermitteln. Umgangssprachliche Formulierungen führen dabei oft zu Missverständnissen und Streit. Daher ist eine notarielle Beratung bei der erbrechtlichen Gestaltung ratsam.
Auslegung
von Maurizio Pennucci | Feb 12, 2021