Als Auflassung wird die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie muss vor einem deutschen Notar erfolgen.
Auflassung
von Maurizio Pennucci | Feb 15, 2021
von Maurizio Pennucci | Feb 15, 2021
Als Auflassung wird die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie muss vor einem deutschen Notar erfolgen.