Vermögensrechtliche Angelegenheiten sind zum Beispiel: Einzahlungen und Abhebungen von einem Bankkonto, der Abschluss oder die Kündigung eines Mietvertrags, Einfordern von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei der Errichtung eines Testaments, kann ein Bevollmächtigter nicht wirksam handeln.