Persönliche Angelegenheiten betreffen das Umfeld unmittelbar: Eigene Wohnung oder Heim? Operieren oder nicht? Wer darf die Krankenakte einsehen, wer darf vom Arzt Auskunft verlangen? Weil es um den Kern des Selbstbestimmungsrechts geht, verlangt der Gesetzgeber eine ausdrückliche Ermächtigung des Bevollmächtigten.