Diese kann ein Vorsorgebevollmächtigter nicht erledigen. Dazu zählt z. B. die Testamentserrichtung.
Angelegenheiten, höchstpersönliche
von Maurizio Pennucci | Feb 16, 2021
von Maurizio Pennucci | Feb 16, 2021
Diese kann ein Vorsorgebevollmächtigter nicht erledigen. Dazu zählt z. B. die Testamentserrichtung.