Buchgrundschulden sind der praktische Regelfall. Sie werden nur im Grundbuch eingetragen; ein Grundschuldbrief existiert nicht.
Buchgrundschulden
von Maurizio Pennucci | Feb 16, 2021
von Maurizio Pennucci | Feb 16, 2021
Buchgrundschulden sind der praktische Regelfall. Sie werden nur im Grundbuch eingetragen; ein Grundschuldbrief existiert nicht.