Der Erblasser kann sein Testament jederzeit ganz oder teilweise widerrufen, und zwar auch, wenn es notariell errichtet wurde. Aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bindungswirkungen kann das Widerrufsrecht bei Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten eingeschränkt sein.
Widerruf
von Maurizio Pennucci | Feb 12, 2021