Verwandte des Erblassers und dessen Ehegatte können durch notariellen Vertrag auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Der Verzichtende wird dann auch bei der Berechnung der Quoten von verbleibenden Pflichtteilsberechtigten nicht mitgezählt.
Erbverzicht
von Maurizio Pennucci | Feb 12, 2021