Eine Auskunft aus dem Testamentsregister wird nur Notaren bzw. Gerichten erteilt, zu Lebzeiten des Erblassers nur mit dessen vorheriger Zustimmung.
Auskunft
von Maurizio Pennucci | Feb 12, 2021
von Maurizio Pennucci | Feb 12, 2021
Eine Auskunft aus dem Testamentsregister wird nur Notaren bzw. Gerichten erteilt, zu Lebzeiten des Erblassers nur mit dessen vorheriger Zustimmung.